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Garagen- und Parkplatzmietvertrag Schweiz: Das gehört in den Vertrag

Garage, Einstellplatz oder Aussenparkplatz klar vermieten: Mietobjekt, Nutzung, Zugangsmittel, Depot, Kündigung und Rückgabe regeln.

8 Min. Lesezeit

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Ein Garagen- oder Parkplatzmietvertrag sollte Fläche und Platznummer eindeutig bezeichnen sowie Mietzins, Beginn, Dauer, Kündigung, zulässige Nutzung und Zugangsmittel regeln. Entscheidend ist auch, ob der Platz unabhängig oder zusammen mit einer Wohnung vermietet wird, weil diese Verbindung die rechtliche Behandlung beeinflussen kann.

In diesem Artikel
  1. Wann ist ein separater Parkplatzmietvertrag sinnvoll?
  2. Welches Mietobjekt muss bezeichnet werden?
  3. Nutzung konkret und sachlich festlegen
  4. Mietzins, Nebenkosten und Depot
  5. Mietbeginn, Dauer und Kündigung
  6. Schlüssel, Badge und Handsender übergeben
  7. Vertrag in Vermietregie erstellen
  8. Checkliste vor der Unterschrift

Ein Parkplatz wirkt einfacher als eine Wohnung. Trotzdem entstehen schnell Unklarheiten: Welcher Platz ist gemeint? Darf dort ein Anhänger stehen? Gehören Badge und Handsender dazu? Und folgt die Kündigung dem Wohnungsmietvertrag oder einem eigenen Termin?

Ein eigener, auf das Nebenobjekt zugeschnittener Vertrag beantwortet diese Fragen. Er sollte weder eine gekürzte Wohnungsvorlage noch eine lose Quittung sein.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung zum Schweizer Mietrecht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Parkplatz rechtlich selbständig oder zusammen mit einer Wohnung behandelt wird, hängt von Vertrag und tatsächlichem Zusammenhang ab.

Wann ist ein separater Parkplatzmietvertrag sinnvoll?

Ein separater Vertrag ist besonders naheliegend, wenn Garage oder Parkplatz unabhängig von einer Wohnung vermietet werden. Auch bei derselben Mieterschaft kann eine eigene Vereinbarung sinnvoll sein, wenn Mietbeginn, Mietzins, Parteien oder Kündigungsregeln nicht identisch sind.

Die Überschrift des Dokuments entscheidet jedoch nicht allein über die rechtliche Einordnung. Wird ein Platz wirtschaftlich und vertraglich eng zusammen mit einer Wohnung überlassen, können Schutzregeln des Wohnungsmietverhältnisses auch für das Nebenobjekt relevant werden. Vermeide deshalb widersprüchliche Verträge und prüfe die beabsichtigte Verbindung ausdrücklich.

Welches Mietobjekt muss bezeichnet werden?

Der Vertrag sollte mindestens enthalten:

  • Adresse der Liegenschaft,
  • Art der Fläche, etwa Einzelgarage, Einstellhallenplatz oder Aussenparkplatz,
  • Platz-, Boxen- oder Garagennummer,
  • Lage oder Zufahrt, falls die Nummer nicht eindeutig ist,
  • allfällig mitbenutzte Einrichtungen,
  • übergebene Schlüssel, Badges oder Handsender.

Bei einer offenen oder ungewöhnlich geschnittenen Fläche kann ein Plan als Beilage sinnvoll sein. So lässt sich später klar feststellen, welche Fläche vermietet wurde und welche Verkehrs- oder Gemeinschaftsflächen freizuhalten sind.

Nutzung konkret und sachlich festlegen

Beschreibe den erlaubten Zweck verständlich, zum Beispiel das Abstellen eines eingelösten Personenwagens. Falls weitere Nutzungen erlaubt oder ausgeschlossen sein sollen, benenne sie konkret. Dazu können Lagerung, Reparaturarbeiten, Fahrzeugwäsche, Laden eines Elektrofahrzeugs oder die Weitergabe an Dritte gehören.

Ein pauschales Verbot «jeder anderen Nutzung» ist weniger hilfreich als sachliche Regeln zu Brandschutz, Sicherheit, Immissionen und vorhandener Infrastruktur. Für das Laden eines Elektroautos braucht es insbesondere eine geeignete und freigegebene Installation. Eine gewöhnliche Steckdose sollte nicht ohne technische Prüfung zur Dauerladestation werden.

Mietzins, Nebenkosten und Depot

Halte den monatlichen Mietzins, die Fälligkeit und allfällige zusätzliche Kosten getrennt fest. Bei separat vermieteten Flächen sind pauschale Hinweise auf die Nebenkosten des Wohnhauses ungeeignet. Zusätzliche Kosten brauchen eine verständliche vertragliche Grundlage.

Für Schlüssel, Badge oder Handsender kann ein angemessenes Depot vereinbart werden. Bezeichne, wofür es dient und wann es nach vollständiger Rückgabe freigegeben wird. Die gesetzliche Höchstgrenze von drei Monatszinsen nach Art. 257e OR bezieht sich auf Wohnräume; übertrage sie nicht ungeprüft als allgemeine Aussage auf jeden separaten Parkplatzvertrag.

Mietbeginn, Dauer und Kündigung

Lege fest, ob der Vertrag befristet oder unbefristet läuft. Bei einem unbefristeten Vertrag sollten Kündigungsfrist und Termine eindeutig sein. Kläre ausserdem, ob der Vertrag unabhängig vom Wohnungsmietvertrag beendet werden kann.

Ist der Parkplatz funktional mit einer Wohnung verbunden, kann eine isolierte Kündigung rechtlich anspruchsvoll sein. Lass eine geplante Trennung oder Kündigung fachlich prüfen, wenn beide Objekte ursprünglich zusammen angeboten oder inhaltlich aufeinander abgestimmt wurden.

Schlüssel, Badge und Handsender übergeben

Führe jedes Zugangsmittel einzeln mit Anzahl auf. Bei elektronischen Medien kann zusätzlich eine Identifikationsnummer hilfreich sein. Halte auch ein vereinbartes Depot und die Rückgabe bei Vertragsende fest.

Bei Verlust ist nicht automatisch jede maximal mögliche Sicherheitsmassnahme der Mieterschaft zu belasten. Prüfe das konkrete Risiko, die tatsächlichen Ersatzkosten und allfällige Versicherungsdeckung. Dokumentiere Ausgabe und Rücknahme in einem kurzen Protokoll.

Vertrag in Vermietregie erstellen

Wähle im Mietvertragsgenerator «Separater Parkplatz oder Garage». Danach kannst du Objektart, Nummer, Mietzins, Nutzung und Zugangsmittel passend zum Nebenobjekt erfassen. Der daraus erzeugte PDF-Entwurf enthält keine leeren Wohnraumabschnitte.

Vorhandene Vermieter- und Objektdaten lassen sich nach einer Anmeldung im Cockpit wiederverwenden. Eine kostenpflichtige Buchung erfolgt nur nach einer ausdrücklichen Auswahl; der geführte Einstieg in den Vertrag ist kostenlos.

Checkliste vor der Unterschrift

  • Art, Adresse und Nummer des Nebenobjekts sind eindeutig.
  • Der Zusammenhang mit einer Wohnung ist ausdrücklich geklärt.
  • Mietzins, Fälligkeit und zusätzliche Kosten sind verständlich.
  • Erlaubte Nutzung und wichtige Einschränkungen sind konkret formuliert.
  • Schlüssel, Badge und Handsender sind mit Anzahl erfasst.
  • Ein Depot ist Zweck und Höhe nach bezeichnet.
  • Mietbeginn, Dauer, Kündigungsfrist und Termine passen zusammen.
  • Übergabe und spätere Rückgabe werden dokumentiert.

Häufige Fragen

Kann ich einen Parkplatz mit dem Wohnungsmietvertrag vermieten?

Ja. Dann sollte der Platz als Nebenobjekt eindeutig bezeichnet und der zugehörige Mietzins klar ausgewiesen werden. Prüfe vor einer späteren separaten Kündigung, ob beide Objekte eine rechtliche Einheit bilden.

Braucht ein Parkplatzvertrag ein amtliches Anfangsmietzinsformular?

Die kantonalen Anfangsmietzinsformulare betreffen Wohnraum in ihrem jeweiligen Geltungsbereich. Für einen unabhängig vermieteten Parkplatz ist deshalb der sachliche Anwendungsbereich zu prüfen; verwende nicht automatisch das Wohnraumformular.

Darf die Mieterschaft die Garage als Lagerraum nutzen?

Das hängt vom vereinbarten Nutzungszweck sowie von Brandschutz, Versicherung, baulicher Eignung und den Regeln der Liegenschaft ab. Erlaube oder begrenze die Nutzung konkret, statt erst nachträglich von unterschiedlichen Erwartungen auszugehen.

Quellen und weiterführende Informationen